03/11/2026
💡 𝗞𝗿𝗮𝗻𝗸𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗨𝗻𝗳𝗮𝗹𝗹𝘀𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻: 𝗪a𝘀 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻 𝗮𝗯𝗴𝗲𝘇𝗼𝗴𝗲𝗻 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻?
Selbst bezahlte Arzt- und Zahnarztkosten, Spitalbehandlungen, Medikamente, Therapien, Brillen oder Pflegekosten können steuerlich berücksichtigt werden.
Bei der direkten Bundessteuer und im Kanton Aargau sind selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten nach Abzug von Versicherungsleistungen grundsätzlich abzugsfähig, soweit sie 5 % des massgebenden Reineinkommens übersteigen.
Behinderungsbedingte Kosten können hingegen ohne Selbstbehalt abgezogen werden.
Im Kanton Aargau können unter bestimmten Voraussetzungen auch Arzt- und Therapiefahrten berücksichtigt werden.
Ab der Steuerperiode 2027 gelten bei der direkten Bundessteuer zudem neue Pauschalen, unter anderem für für ärztlich angeordnete, lebensnotwendige Sonderernährung und bei Hilflosenentschädigung je nach Schweregrad.
📌 𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗶𝗽𝗽: Rechnungen, Versicherungsabrechnungen und ärztliche Nachweise sorgfältig aufbewahren.
𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿: https://www.estv.admin.ch/de/newnsb/QNT8_qRHFI1zvnRRDwnbK