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Immobilien AEDES Prima AG Die Immobilien AEDES Prima AG konzentriert sich auf Betreuung und Management von Immobilien

💡 𝗞𝗿𝗮𝗻𝗸𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗨𝗻𝗳𝗮𝗹𝗹𝘀𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻: 𝗪a𝘀 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻 𝗮𝗯𝗴𝗲𝘇𝗼𝗴𝗲𝗻 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻?Selbst bezahlte Arzt- und Zahnarztkosten, Spi...
03/11/2026

💡 𝗞𝗿𝗮𝗻𝗸𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗨𝗻𝗳𝗮𝗹𝗹𝘀𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻: 𝗪a𝘀 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻 𝗮𝗯𝗴𝗲𝘇𝗼𝗴𝗲𝗻 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻?

Selbst bezahlte Arzt- und Zahnarztkosten, Spitalbehandlungen, Medikamente, Therapien, Brillen oder Pflegekosten können steuerlich berücksichtigt werden.

Bei der direkten Bundessteuer und im Kanton Aargau sind selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten nach Abzug von Versicherungsleistungen grundsätzlich abzugsfähig, soweit sie 5 % des massgebenden Reineinkommens übersteigen.

Behinderungsbedingte Kosten können hingegen ohne Selbstbehalt abgezogen werden.

Im Kanton Aargau können unter bestimmten Voraussetzungen auch Arzt- und Therapiefahrten berücksichtigt werden.

Ab der Steuerperiode 2027 gelten bei der direkten Bundessteuer zudem neue Pauschalen, unter anderem für für ärztlich angeordnete, lebensnotwendige Sonderernährung und bei Hilflosenentschädigung je nach Schweregrad.

📌 𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗧𝗶𝗽𝗽: Rechnungen, Versicherungsabrechnungen und ärztliche Nachweise sorgfältig aufbewahren.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿: https://www.estv.admin.ch/de/newnsb/QNT8_qRHFI1zvnRRDwnbK

📌 𝗧𝗿𝗮𝗻𝘀𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻𝘇𝗿𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿: 𝗠𝗲𝗹𝗱𝗲𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗹𝗮𝘂𝗳𝗲𝗻Seit dem 𝟭. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟲 gelten die gesetzlichen Fristen für die Meldung an da...
09/10/2026

📌 𝗧𝗿𝗮𝗻𝘀𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻𝘇𝗿𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿: 𝗠𝗲𝗹𝗱𝗲𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗹𝗮𝘂𝗳𝗲𝗻

Seit dem 𝟭. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟲 gelten die gesetzlichen Fristen für die Meldung an das neue Schweizer Transparenzregister.

Unternehmen müssen offenlegen, welche natürlichen Personen sie letztlich kontrollieren. Besonders bei Familienunternehmen, Holdingstrukturen, mehreren Beteiligungsebenen, Treuhandverhältnissen oder ausländischen Eigentümerstrukturen kann die Abklärung anspruchsvoller sein als zunächst erwartet.

Als wirtschaftlich berechtigt gilt grundsätzlich, wer mindestens 25 % des Kapital- oder der Stimmrechte hält oder auf andere Weise einen beherrschenden Einfluss ausübt.

Unternehmen sollten deshalb ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen frühzeitig prüfen, wirtschaftlich berechtigte Personen eindeutig bestimmen und die relevanten Unterlagen und Nachweise zusammentragen.

Eine vollständige und fristgerechte Meldung hilft, zusätzlichen Verwaltungsaufwand und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿: https://www.transpareg.admin.ch/de/was-ist-das-schweizerische-transparenzregister

🏠 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇𝗲𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗮𝗿𝗸𝘁 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝗮𝗻𝗴𝗲𝘀𝗽𝗮𝗻𝗻𝘁Der Schweizer Wohnungsmarkt hat sich 2025 und im ersten Halbjahr 2026 weiter ...
30/09/2026

🏠 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇𝗲𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗮𝗿𝗸𝘁 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝗮𝗻𝗴𝗲𝘀𝗽𝗮𝗻𝗻𝘁

Der Schweizer Wohnungsmarkt hat sich 2025 und im ersten Halbjahr 2026 weiter verschärft. Besonders betroffen sind Haushalte mit tiefer und mittlerer Kaufkraft sowie nachfragestarke Regionen wie der Grossraum Zürich, die Zentralschweiz und verschiedene Bergregionen.

Ein Hauptgrund: Der Wohnungsbestand wächst nicht schnell genug mit der Zahl der Haushalte. Gleichzeitig wird Bauland knapper. 2025 entfielen zudem rund 18 % der neu erstellten Wohnungen auf Ersatzneubauten, wodurch der tatsächliche Nettozuwachs geringer ausfällt.

Ab 2027 könnte sich das Wohnungsangebot dank der gestiegenen Zahl an Baugesuchen und Baubewilligungen wieder stärker entwickeln. Eine rasche Entspannung ist jedoch nicht zu erwarten.

Positiv zeigt sich das wirtschaftliche Umfeld: Das SECO erwartet für 2026 ein Wirtschaftswachstum von 1,7 %, für 2027 von 1,6 %. Die Inflation dürfte in beiden Jahren durchschnittlich bei 0,6 % liegen.

Für Immobilieneigentümer/innen bleibt eine professionelle Bewirtschaftung, vorausschauende Unterhaltsplanung und sorgfältige Investitionsplanung deshalb besonders wichtig.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿: https://www.bwo.admin.ch/de/newnsb/0ZqF4YPmu5my 𝘂𝗻𝗱 https://www.seco.admin.ch/de/newnsb/JUhtHgdQzukb

𝗩𝗲𝗿𝗹𝘂𝘀𝘁𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗮𝗯 𝟮𝟬𝟮𝟴 𝗮𝘂𝗳 𝘇𝗲𝗵𝗻 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗹𝗮̈𝗻𝗴𝗲𝗿𝘁:Der Bundesrat hat am 18. September 2026 beschlossen, die verläng...
30/09/2026

𝗩𝗲𝗿𝗹𝘂𝘀𝘁𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗮𝗯 𝟮𝟬𝟮𝟴 𝗮𝘂𝗳 𝘇𝗲𝗵𝗻 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗹𝗮̈𝗻𝗴𝗲𝗿𝘁:

Der Bundesrat hat am 18. September 2026 beschlossen, die verlängerte steuerliche Verlustverrechnung per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Unternehmen können steuerliche Verluste künftig während zehn statt bisher sieben Jahren mit späteren steuerbaren Gewinnen verrechnen. Die neue Regelung gilt für Verluste ab der Steuerperiode 2020 und betrifft die direkten Steuern von Bund und Kantonen.

Die längere Frist schafft insbesondere für Unternehmen Vorteile, die nach verlustreichen Jahren über einen längeren Zeitraum wieder genügend Gewinne erzielen, um bestehende Verlustvorträge vollständig zu nutzen.
Auch bei bestimmten Verlusten ausländischer Betriebsstätten wird die bisherige Frist von sieben auf zehn Jahre verlängert.

𝗗𝗮𝘀 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲:
■ Inkrafttreten am 1. Januar 2028
■ Verlustverrechnung neu während 10 statt 7 Jahren
■ Anwendbar auf Verluste ab der Steuerperiode 2020
■ Gültig bei den direkten Steuern von Bund und Kantonen

Für Unternehmen mit bestehenden Verlustvorträgen empfiehlt es sich, die Auswirkungen der neuen Regelung frühzeitig in die Steuerplanung einzubeziehen.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂: https://www.admin.ch/de/newnsb/Vwg1A2PbeNqt 𝘂𝗻𝗱 https://www.admin.ch/de/nsb?id=103328

📌 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗯𝗲𝘁𝗲𝗶𝗹𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: 𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗻𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝗲𝗸𝗹𝗮𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀Mitarbeiterbeteiligungen sind ein attrakti...
30/09/2026

📌 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗯𝗲𝘁𝗲𝗶𝗹𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: 𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗻𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝗲𝗸𝗹𝗮𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗙𝗼𝗸𝘂𝘀

Mitarbeiterbeteiligungen sind ein attraktives Instrument zur Motivation und Bindung von Mitarbeitenden. Gleichzeitig entstehen daraus klare steuerliche Pflichten.

Arbeitgeber müssen Mitarbeiterbeteiligungen und daraus entstehende steuerlich relevante Vorteile korrekt bescheinigen. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn der Beteiligungsplan durch eine ausländische Konzerngesellschaft oder einen externen Dritten verwaltet wird.

Mitarbeitende wiederum sind dafür verantwortlich, ihre echten und unechten Mitarbeiterbeteiligungen vollständig und korrekt in der Steuererklärung zu deklarieren.

Eine sorgfältige Dokumentation und Deklaration ist entscheidend, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und steuerliche Risiken zu vermeiden.

Grundlage bilden insbesondere die entsprechende Verordnung sowie das Kreisschreiben Nr. 37 der ESTV.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/449/de 𝘂𝗻𝗱https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/IUU3cAaknqvw/dbst-ks-2020-1-037-d-de.pdf

𝗡𝗲𝘂𝗲𝘀 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇𝗲𝗿 𝗧𝗿𝗮𝗻𝘀𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻𝘇𝗿𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿:Am 𝟭. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟲 treten das neue Transparenzgesetz, die dazugehörigen Verordnungen...
30/09/2026

𝗡𝗲𝘂𝗲𝘀 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇𝗲𝗿 𝗧𝗿𝗮𝗻𝘀𝗽𝗮𝗿𝗲𝗻𝘇𝗿𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿:

Am 𝟭. 𝗢𝗸𝘁𝗼𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟲 treten das neue Transparenzgesetz, die dazugehörigen Verordnungen sowie das revidierte Geldwäschereigesetz in Kraft. Gleichzeitig beginnen die gesetzlichen Übergangsfristen für die Eintragung der betroffenen Rechtseinheiten in das Schweizer Transparenzregister.

Betroffen sind insbesondere AG, GmbH, Genossenschaften sowie weitere juristische Personen und bestimmte ausländische Rechtseinheiten mit Bezug zur Schweiz. Gemeldet werden, müssen die natürlichen Personen, welche ein Unternehmen wirtschaftlich kontrollieren. Als wirtschaftlich berechtigt gilt grundsätzlich, wer mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder das Unternehmen auf andere Weise kontrolliert.

𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲𝗻:
• Eigentums- und Kontrollstrukturen prüfen
• wirtschaftlich berechtigte Personen identifizieren
• Beteiligungsketten und Treuhandverhältnisse dokumentieren
• die zuständige Person rechtzeitig bei EasyGov registrieren

Die regulären Meldungen erfolgen ab 1. Oktober 2026 über EasyGov.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗟𝗶𝗻𝗸𝘀: https://www.transpareg.admin.ch/de/wer-ist-die-wirtschaftlich-berechtigte-person / https://www.transpareg.admin.ch/de/wer-muss-melden / https://www.transpareg.admin.ch/de/newnsb/x3sKLxCJ6S3dQJtfvy0Tb / https://www.transpareg.admin.ch/de/newnsb/WFpbtbbMBSLL

𝗣𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝘂𝗺 𝘀𝘁𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝟭. 𝗤𝘂𝗮𝗿𝘁𝗮𝗹 𝟮𝟬𝟮𝟲 𝘂𝗺 𝟭.𝟱 %Das Bundesamt für Statistik hat die aktuellen Zahlen des Schw...
22/05/2026

𝗣𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝘂𝗺 𝘀𝘁𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝟭. 𝗤𝘂𝗮𝗿𝘁𝗮𝗹 𝟮𝟬𝟮𝟲 𝘂𝗺 𝟭.𝟱 %

Das Bundesamt für Statistik hat die aktuellen Zahlen des Schweizerischen Wohnimmobilienpreisindex IMPI für das 1. Quartal 2026 veröffentlicht. Der Index misst die Entwicklung der Marktpreise für Wohneigentum in der Schweiz und basiert auf rund 7’000 Transaktionen aus sämtlichen Regionen des Landes.

Im Vergleich zum Vorquartal stieg der IMPI um 1.5 % auf 126.8 Punkte (Basis: 4. Quartal 2019 = 100). Gegenüber dem gleichen Quartal des Vorjahres entspricht dies einer Preissteigerung von 4.7 %.

Sowohl die Preise für Einfamilienhäuser (+1.1 %) als auch jene für Eigentumswohnungen (+1.8 %) verzeichneten schweizweit einen weiteren Anstieg. Besonders stark entwickelten sich die Preise in städtischen Gemeinden grosser Agglomerationen, wo ein Wachstum von 3.1 % festgestellt wurde.

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Nachfrage nach Wohneigentum in der Schweiz weiterhin hoch bleibt und sich der Markt trotz des anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfelds robust entwickelt.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/preise/immobilienpreise.html

𝗘𝗶𝗻 𝘀𝗰𝗵𝗼̈𝗻𝗲𝗿 𝗠𝗲𝗶𝗹𝗲𝗻𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻 𝗳𝘂̈𝗿 𝗘𝗺𝗶𝗹 𝗦𝗰𝗵𝗶𝗹𝗱Wir gratulieren herzlich zum erfolgsreichen Abschluss der Weiterbildung zum Imm...
22/05/2026

𝗘𝗶𝗻 𝘀𝗰𝗵𝗼̈𝗻𝗲𝗿 𝗠𝗲𝗶𝗹𝗲𝗻𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻 𝗳𝘂̈𝗿 𝗘𝗺𝗶𝗹 𝗦𝗰𝗵𝗶𝗹𝗱

Wir gratulieren herzlich zum erfolgsreichen Abschluss der Weiterbildung zum Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis.

Der eidgenössische Fachausweis steht für fundiertes Fachwissen, Praxiserfahrung und eine vertiefte Auseinandersetzung mit den vielseitigen Aufgaben der Immobilienbewirtschaftung.

Diese fachliche Weiterentwicklung stärkt nicht nur ihn persönlich, sondern auch unser Team und die Qualität unserer Dienstleistungen.

Lieber Emil, herzliche Gratulation zur bestandenen Prüfung. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝘀𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺𝘂𝗻𝗮𝗯𝗵𝗮̈𝗻𝗴𝗶𝗴𝗲 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘄𝗲𝘀𝗲𝗻𝘀 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗠𝗶𝘁𝗲𝗶𝗻𝗯𝗲𝘇𝘂𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗞𝗜Die Digitalisierung im Bereich des ...
08/05/2026

𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝘀𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺𝘂𝗻𝗮𝗯𝗵𝗮̈𝗻𝗴𝗶𝗴𝗲 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘄𝗲𝘀𝗲𝗻𝘀 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗠𝗶𝘁𝗲𝗶𝗻𝗯𝗲𝘇𝘂𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗞𝗜

Die Digitalisierung im Bereich des Rechnungswesens setzt sich in vielen Unternehmen nur zögerlich durch. Physisch ausgerichtete Arbeitsabläufe und wiederkehrende Papierprozesse werden oft nur nach und nach durch digitale Lösungen ersetzt.

Erfahrungen zeigen, dass eine konsequente Digitalisierung des Rechnungswesens unter Einbezug von KI zu spürbaren Verbesserungen in der Arbeitsqualität, Verarbeitungssicherheit und Effizienz führt.

Im verlinkten Beitrag zur Vision 05.2026 stellen wir unser Konzept© der finanzsystemunabhängigen Digitalisierung des Rechnungswesens in wesentlichen Zügen vor.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿: https://www.itera.ch/vision-05-2026-konzept-finanzsystemunabhaengige-digitalisierung-des-rechnungswesens/

𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝗺𝗶𝗲𝘁𝘄𝗲𝗿𝘁: 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝘂𝗻𝗴 𝗽𝗲𝗿 𝟭. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟵 𝗴𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁Der Bundesrat will den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigent...
01/05/2026

𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝗺𝗶𝗲𝘁𝘄𝗲𝗿𝘁: 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝘂𝗻𝗴 𝗽𝗲𝗿 𝟭. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟵 𝗴𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁

Der Bundesrat will den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum per 1. Januar 2029 abschaffen. Damit steht ein grundlegender Systemwechsel bevor.

𝗗𝗶𝗲 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗔̈𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻:
▪ Wegfall des Eigenmietwerts
▪ Unterhaltsabzüge fallen weitgehend weg
▪ Schuldzinsen sind nur noch eingeschränkt abzugsfähig
▪ Kantone können für Zweitliegenschaften neue Steuerlösungen einführen

𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀?
Die Auswirkungen hängen stark vom Einzelfall ab – insbesondere von:
▪ der Höhe der Hypothek
▪ geplanten Unterhalts- und Investitionen
▪ der Nutzung der Liegenschaft

𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮̈𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴:
Vorteile dürften vor allem bei tiefer Verschuldung entstehen. Bei höherer Fremdfinanzierung oder grösserem Investitionsbedarf können sich auch Nachteile ergeben.

𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗘𝗺𝗽𝗳𝗲𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴:
Die Immobilien- und Finanzierungsstrategie sollte frühzeitig überprüft werden.

𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂: https://www.admin.ch/de/newnsb/yGTqBPowRqyVh0zPokW-q

Adresse

Jurastrasse 20
Olten
4600

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 11:45
13:15 - 17:30
Dienstag 08:30 - 11:45
13:15 - 17:30
Mittwoch 08:30 - 11:45
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Donnerstag 08:30 - 11:45
13:15 - 17:30
Freitag 08:30 - 11:45
13:15 - 17:30

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+41628238353

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